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Was ändert sich ab dem 7. Oktober 2024 für Hausverwaltungen?

Aktualisiert am 18.09.2024

Rückwirkende An- bzw. Abmeldungen bei Strom als auch Erdgas sind nicht mehr möglich. Diese Regelung gilt für alle Marktteilnehmer gleichermaßen und wird mit dem 7. Oktober 2024 österreichweit einheitlich umgesetzt.

Bei folgenden Ausnahmen ist eine rückwirkende An- bzw. Abmeldung weiterhin möglich:

  • Insolvenzen
  • Verlassenschaften
  • Vertragloser Zustand (kein aktiver Energievertrag bei Wien Energie oder einem anderen Energielieferanten)
  • Technische Notwendigkeit: Ebenso hat der Netzbetreiber die Möglichkeit, aufgrund einer technischen Notwendigkeit und/oder bei einem Eintritt eines drohenden Schadens eine Rückwirkende An- oder Abmeldung durchführen zu lassen.

Was muss bei der Ummeldung beachtet werden?

  • Ummeldungen müssen tagesaktuell an Wien Energie übermittelt werden.
  • Es ist wichtig, dass das Ummeldeformular vollständig und leserlich ausgefüllt ist, um eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen. Besonders wichtig sind die Unterschrift und das Geburtsdatum der Nachmieter*innen.

Wann werden zukünftig Zählerstände bekanntgegeben?

Falls eine Abmeldung vorzeitig übermittelt wird, ist bei SmartMeter-Geräten keine zusätzliche Ablesung des Zählerstands erforderlich – er wird automatisch erfasst. Sollte kein SmartMeter vorhanden sein, muss der Zählerstand zum Zeitpunkt des Auszugs nachträglich an den Netzbetreiber gemeldet werden.

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