Warum wird der Grundpreis beim OPTIMA Entspannt plus pro Monat angegeben ‑ und nicht mehr pro Jahr?
Ganz einfach: Damit Sie Angebote besser vergleichen können.
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Aktualisiert am 08.09.2025
Das hängt davon ab, ob Sie Strom/Erdgas oder Fernwärme beziehen und welche Bezahlart Sie gewählt haben.
Bei einem Bankeinzug (= SEPA-Lastschriftmandat) buchen wir zehn Teilbeträge pro Jahr von Ihrem Bankkonto ab. Der erste Teilbetrag ist schon in Ihrer Jahresabrechnung enthalten.
Wenn Sie mit Zahlschein bezahlen, erhalten Sie vier Teilbeträge pro Jahr. Auch hier ist der erste Teilbetrag in Ihrer Jahresabrechnung enthalten.
Wichtig: Die Anzahl der Teilbeträge kann sich auf die Höhe der Teilbeträge auswirken. Je weniger Teilbeträge es in einer Rechnungsperiode gibt, desto höher fällt jeder einzelne Teilbetrag aus. Eine Rechnungsperiode ist der Zeitraum von einer Jahresabrechnung zur nächsten.
Zum Beispiel: Beim Bankeinzug mit jährlich 10 Teilbeträgen sind die monatlichen Zahlungen niedriger. Beim Zahlschein mit jährlich nur 4 Teilbeträgen fällt jeder einzelne Teilbetrag höher aus, da sich der Gesamtbetrag auf weniger Zahlungen pro Rechnungsperiode verteilt.
Ganz gleich, ob Zahlschein oder Bankeinzug – bei Fernwärme wird der Rechnungsbetrag auf sechs Teilbeträge pro Rechnungsperiode aufgeteilt.
In diesem Fall kann sich die Anzahl der Teilbeträge für eine Rechnungsperiode bei Strom/Erdgas oder Fernwärme verringern. Die Teilbeträge selbst können dann etwas höher ausfallen, um Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden.
Sie können sowohl bei Strom/Erdgas als auch bei Fernwärme Ihre Teilbeträge ändern.